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Unternehmer äußern sich positiv zu 
Abfertigung Neu - jetzt ähnliches Modell 
für die alten Abfertigungsverpflichtungen nutzen

Die Unternehmer sind mit der Abfertigung Neu zufrieden. Besonders die einfache „Handhabung“ wird positiv erwähnt. Häufig ist jedoch noch unbekannt, daß man für alte Abfertigungsverpflichtungen ähnlich bequem vorsorgen kann und dabei noch deutlich Kosten spart.

Das einfache Abführen der Beiträge für die Abfertigung Neu und die Tatsache, daß man damit auch schon alles erledigt ist, wird von vielen positiv gewertet. Viele denken noch an die, im Verhältnis dazu komplizierte Regelung der alten Abfertigungsvorsorge mit Rückstellungen und Wertpapierkauf usw. zurück.

Auf die Frage, ob man sich für die Abfertigungszahlungen nach dem alten System eine gleich einfache Regelung wünscht, hört der Experte für „Betriebliche Vorsorge“, Peter Manhart immer die gleiche Antwort: Na wenn das ginge – sofort!

Besonders weil diese Verpflichtungen noch viele Jahre bestehen bleiben und so zu hohen Belastungen in fernen, wirtschaftlich schwer einschätzbaren Zeiten führen.

Die Lösung heißt Auslagerung der Ansprüche an eine Versicherung! Immer mehr Unternehmen erkennen die Vorzüge dieses Modells:

  • Steuerrechtliche Rückstellung entfällt

  • Handelsrechtliche Rückstellung wird abgebaut

  • Auslagerungsversicherung ist nicht zu aktivieren

  • Keine KESt

  • Keine Versicherungsteuer

  • Dadurch ergeben sich oft Einsparungen von 15 – 30%

Und das Beste: Ist einmal der Übertragungsbetrag an die Versicherung aus den vorhandenen Wertpapieren beglichen (die sind ja dann nicht mehr notwendig), setzt man mit laufenden Beiträgen, die immer gleich hoch bleiben, fort. So hat man ein System wie bei der Abfertigung Neu. Mit einem großen, erfreulichen Unterschied: Scheidet der Mitarbeiter ohne Anspruch aus dem Unternehmen aus, kommt das Geld abschlagsfrei wieder zurück.

Betriebliche Altersvorsorge erfordert hohes Spezialwissen und ständige Beschäftigung mit der Materie. Deshalb hat sich unser Büro an ein österreichweit tätiges Netzwerk angeschlossen, dem auch Steuerberater, Arbeitsrechtler und Gutachter angehören. Dieses Netzwerk hat diese Speziallösung zusammen mit führenden Versicherungsgesellschaften entwickelt. Damit können wir unseren Kunden exklusive Produkte mit hohem Nutzen anbieten und haben auf kurzem Weg immer Zugang zu den aktuellsten Informationen und Experten.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Auslagerung von Abfertigungsansprüchen Alt sowohl aus wirtschaftlicher Sicht wie auch aus Sicht der Liquiditätsbelastung ernsthaft als Alternative zu prüfen ist! Wenn Sie sich für diese Thematik interessieren und einmal ein unverbindliches Fachgespräch mit einem unabhängigen Experten führen möchten, der sich seit nunmehr 18 Jahren intensiv mit dieser Thematik beschäftigt, dann kontaktieren Sie bitte Herrn Peter Manhart unter office@bav-experten.at. Er betreut in derartigen Fragen viele größere und kleinere Betriebe in ganz Österreich.
 

 

 

Peter Manhart
Arnoldgasse 1/5/18, 1210 Wien
Tel. +43 (0) 664 421 59 93

Email:
office@bav-experten.at
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