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Erfolgs- und beitragsorientierte Pensionszusagen: Gibt es das? Man liest es immer öfter: MitarbeiterInnen sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Da lohnt es sich darüber nachzudenken, wie man die besten Mitarbeiter finden kann oder gute Mitarbeiter möglichst langfristig ans Unternehmen binden kann. Es gibt viele „Benefits“, eines aber wird immer beliebter, weil man damit sozusagen „zwei Fliegen auf einen Schlag erwischt“: Die Firmenpension. Dass unser staatliches Pensionssystem mittlerweile an die Grenzen der Finanzierbarkeit gestoßen ist, kann als bekannt vorausgesetzt werden. Normal Verdienende werden sich einmal mit einer Einkommensersatzrate in der Pension von rund 50% des letzten Aktivbezuges zufrieden geben müssen. Das wird aber vielfach nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht halten zu können oder notwendige Geldmittel für Pflege und Betreuung in ausreichendem Masse zur Verfügung zu haben. Eigenvorsorge ist also angesagt. Mit der Firmenpension kann man aber mit gleichem Aufwand meist deutlich mehr Zusatzpension ansparen als mit herkömmlichen Sparen aus versteuertem Einkommen. Ein weiterer wichtiger Punkt bei dieser Betrachtung sind die Lohn(neben)kosten. Hier liegen wir im EU Vergleich im Spitzenfeld und aus sehr viel Unternehmer – Aufwand bleibt oft sehr wenig Netto im „Börsel“ des Mitarbeiters. Auch hier hilft der Umweg über die Firmenpension: Man spart Lohnkosten und erziel trotzdem höhere Zusatzpensionen: Eine „Win-Win“ Situation für Chef und Mitarbeiter. In vielen Betrieben findet man heutzutage schon erfolgsabhängige Entlohnung. Sehr oft verwenden die Mitarbeiter diese „Erfolgsbezüge“ zum Sparen für später und bestreiten das „normale Leben“ mit dem Fixeinkommen. In diesen Fällen lohnt sich ein Vergleich „Herkömmliches Sparen“ mit „Firmenpension“: Man kann Erfolgsbezüge als Bezug auszahlen oder in Firmenpensionen umwandeln. In zweiteren Fall kann die damit angesparte Zusatzpension bis zu 100% mehr betragen, als hätte man die „Netto-Erfolgsprämie“ zum Sparen verwendet. Immer mehr Schlüsselarbeitskräfte und deren Chefs ergreifen diese Möglichkeiten, welche besonders für Mitarbeiter (und natürlich auch Chefs), die unter der Höchstbeitrags-grundlage zur Sozialversicherung verdienen, besonders geeignet ist. Diese Art der Pensionszusage hat einige wesentliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Pensionszusagen: • Die Zusage stellt keine laufende, fixe Belastung für den Betrieb dar, sondern orientiert sich am Erfolg des Unternehmens und/oder des Mitarbeiters. • Die Zusage ist zu jeder Zeit vollständig ausfinanziert und somit kein Risiko für den Betrieb • Die Zusage wird mit jedem weiteren, verdienten Erfolgsbezug nach oben hin angepasst und ist im gleichen Augenblick auch wieder ausfinanziert • Die zur Finanzierung verwendeten Versicherungen müssen zwar im Unternehmen aktiviert werden, wenn gewünscht, können aber steuerwirksame Rückstellungen als Gegenposition gebildet werden. • Diese Art von Pensionszusage kann auch der Mitarbeiterbindung dienen, denn es können verschiedene Kriterien für die „Unverfallbarkeit“ eingebaut werden. Die gleiche Vorgangsweise lässt sich natürlich auch für künftige, überkollektiv-vertragliche Gehaltserhöhungen anwenden. Eine Gehaltserhöhung steht an. Hohe Bruttokosten für den Chef, wenig Nettoergebnis in der Geldbörse des Mitarbeiters. Schaut viel aus, leider bleibt wenig über! Das muss nicht so sein, seit es die „Intelligente Gehaltserhöhung“ gibt! Aufgrund der hohen Belastungen der Einkommen (SV Beiträge, Steuern) landet bei einer Gehaltserhöhung meist weniger als 50% dessen, was die Gehaltserhöhung den Chef kostet, bei den Mitarbeitern. Diese wieder, alarmiert durch die Medienberichte über sinkende staatliche Pensionen, möchten ihre Gehaltserhöhung ganz oder teilweise in eine zusätzliche Altersvorsorge investieren. Seit einigen Monaten hat nun der Gesetzgeber eine neue Möglichkeit geschaffen, die in anderen Ländern der EU schon seit vielen Jahren üblich ist. Damit kann man künftige Gehaltserhöhungen äußerst sinnvoll in eine garantierte Zusatzpension umwandeln. Das Tolle an dieser Möglichkeit: Sie kennt nur Sieger! Das Unternehmen spart gegenüber einer „normalen“ Gehaltserhöhung deutlich Kosten ein, der Dienstnehmer wieder spart seine Bruttoerhöhung oder Bonifikation Brutto für Netto an und bekommt so um ca. 30 – 50% mehr Pension, als wenn er die Nettoerhöung angespart hätte. Wenn Sie sich für diese modernen und immer beliebter werdenden Human Ressource Modelle interessieren, dann sollten Sie einen Termin mit unserem Experten Peter Manhart vereinbaren. Info Peter Manhart |
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