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Freibetrag für investierte Gewinne ab 2007

Der "neue" Freibetrag eignet sich insbesondere für Freiberufler

Mit dem 2. EStR-Wartungserlass 2006 hat das BMF § 10 EStG, der im Zuge des KMU-Förderungsgesetzes eingeführt worden ist, in den Rz. 3701-3730 EStR 2000 verarbeitet.

Begünstigter Personenkreis

Alle natürlichen Personen (auch Mitunternehmer von Personengesellschaften), die den Gewinn durch Einnahmen- Ausgabenrechnung ermitteln, soweit keine Vollpauschalierung besteht. Gewerbetreibende laut UGB aber nur bis zu einem Umsatz von € 400.000,- p.a., Land- und Forstwirte gem. § 125 BAO ebenfalls bis zur Umsatzgrenze von € 400.000,- und dem Einheitswert bis € 150.000,-, sowie Freiberufler ohne Grenzen.

Ermittlung des Freibetrages

Voraussetzung ist die Erzielung eines laufenden Gewinnes, ohne Veräußerungs- bzw. Übergangsgewinn. Bei mehreren Teilbetrieben oder
einer Mitunternehmerbeteiligung muss insgesamt ein laufender Gewinn resultieren. Der Freibetrag steht in der Höhe von 10% des so ermittelten Gewinnes bis zum Höchstbetrag von € 100.000,- p.a. insgesamt nur
einmal zu.

Begünstigte Investitionen

Die Anschaffung von Wertpapieren laut § 14 Abs. 5 Z 4 EStG.

Welche Wertpapiere?
Es gibt spezielle Wertpapiere, die dafür geeignet sind. Ich kenne sie. Für
die Umsetzung Ihrer Freibetragsveranlagungen komme ich gerne zu Ihnen. Ich freue mich auf Sie!

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Ulrike Steindl
Gewerbliche Vermögensberaterin
ulrike.steindl@awd.at  www.awd.at
Tel.
0043/676 566 0676



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