|
|
|
|
|
Freibetrag für investierte Gewinne ab 2007 Der "neue" Freibetrag eignet sich insbesondere für Freiberufler Mit dem 2. EStR-Wartungserlass 2006 hat das BMF § 10 EStG, der im Zuge des KMU-Förderungsgesetzes eingeführt worden ist, in den Rz. 3701-3730 EStR 2000 verarbeitet. Begünstigter Personenkreis Alle natürlichen Personen (auch Mitunternehmer von Personengesellschaften), die den Gewinn durch Einnahmen- Ausgabenrechnung ermitteln, soweit keine Vollpauschalierung besteht. Gewerbetreibende laut UGB aber nur bis zu einem Umsatz von € 400.000,- p.a., Land- und Forstwirte gem. § 125 BAO ebenfalls bis zur Umsatzgrenze von € 400.000,- und dem Einheitswert bis € 150.000,-, sowie Freiberufler ohne Grenzen. Ermittlung des Freibetrages Voraussetzung ist die Erzielung eines laufenden Gewinnes, ohne Veräußerungs- bzw. Übergangsgewinn. Bei mehreren Teilbetrieben oder Begünstigte Investitionen Die Anschaffung von Wertpapieren laut § 14 Abs. 5 Z 4 EStG. Welche Wertpapiere? Mit freundlichen Grüßen |
|
||||||||||||||
![]() |
Mag. Ulrike Steindl |
||||||||||||||||
|
Home Leistungen Berater Aktuelles Kontakt Impressum |
|||||||||||||||||