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Qualitätsvoller Umgang mit Gesetzesvertretern und Behörden Ein kurzer Leitfaden zum Thema In den bisherigen Beiträgen haben wir verschiedene Aspekte der Innen- und Aussenwirkung von Qualität im Unternehmen behandelt. Die Qualität eines Unternehmens zeigt sich aber auch im Umgang mit gesetzlichen Rahmenbedingungen, bekannt auch als Legal Compliance. Dieser Aspekt wird in Zukunft nicht nur für big player, sondern gerade auch für KMU noch wichtiger werden, als er heute schon ist. Aus gegebenem Anlass, nämlich dem Inkrafttreten des Sicherheits- polizeigesetzes Novelle 2008, will ich Ihnen dies an diesem Beispiel aufzeigen und stelle Ihnen nachfolgend gerne einen Leitfaden für Ihre tägliche Praxis in Form eines kurzgefassten Frage- & Antwortkatalogs mit den wesentlichen Aspekten bereit.Das neue Sicherheitspolizeigesetz (SPG) verpflichtet Betreiber öffentlicher Tele-kommunikationsdienste (§ 92 Abs. 3 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 - TKG 2003, BGBl.I Nr. 70) und sonstige Diensteanbieter (§ 3 Z 2 E-Commerce-Gesetz - ECG, BGBl. I Nr. 152/2001), in bestimmten Situationen, den Sicherheitsbehörden (Polizei) auf Anfrage Daten zur Verfügung zu stellen. Da hiermit auch Diensteanbieter nach dem E-Commerce-Gesetz verpflichtet werden, ist es wichtig, sich auf Anfragen durch die Polizei einzustellen. Als Diensteanbieter („eine natürliche oder juristische Person oder sonstige rechtsfähige Einrichtung, die einen Dienst der Informationsgesellschaft bereitstellt“) sind sie aber vor allem natürlich Ihren Kunden gegenüber verpflichtet, mit dem ein Vertragsverhältnis besteht. Dies stellt daher ein Spannungsverhältnis dar, unter dem es besonders wichtig ist, korrekt zu handeln und vorzugehen. In der Praxis werden vor allem Anfragen nach §53 3a und 3b gestellt werden. Die Wirtschaftskammer, in Form des Fachverbandes der Telekom-Betreiber und der UBIT (Unternehmensberatung und IT Dienstleistung), hat mit dem Innenministerium (BMI) nach langen Verhandlungen einige Schritte der Vorgangsweise abgeklärt. - Anfragen des BMI können nur von den 9 Landeskriminalämtern, BKA, BVT, BPDion Wien und BIA kommen. - Alle Anfragen werden mit einem Formblatt abgefragt, das auf Anfrage bei mir oder der FG UBIT verfügbar ist. Damit ist zumindest erreicht und per BMI Erlass geregelt, dass nicht jeder Sicherheitswachebeamte eine Anfrage nach dem SPG stellen darf. Um im Falle der Anfrage durch das BMI korrekt zu handeln, sind nachfolgende 10 Fragen zu stellen: 10 Fragen zum Sicherheitspolizeigesetz
Antworten
Mit herzlichen Grüssen |
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